AW: Sonderkündigsrecht bei gesundheitlichen Gründen?
Nur wenn die Gründe in der Wohnung zu finden sind. D.h., wenn von der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, die dann vom Gesundheitsamt bestätigt werden muss, ist eine fristlose Kündigung möglich. Ansonsten gilt die Frist von 3 Monaten, vorausgesetzt Sie haben keinen besonderen Mietvertrag abgeschlossen.
Zur Verdeutlichung: Auch beim Tod des Mieters beträgt die Kündigungsfrist (für die Erben) 3 Monate.
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