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Alt 05.02.2011, 10:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: jetzt will vermieter doch noch eine monatsmiete

Die Kündigungsfrist für Wohnraum, auch wenn er noch nicht bezogen ist, beträgt vom Gesetz her 3 Monate. Mit der einmonatigen Mietzahlung wären Sie genau in dieser Frist und dürfen sich nicht beschweren.

Und wenn Sie wieder mal vor solch einer Entscheidung stehen, verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Die sind nichts wert.

Hoffentlich haben Sie das neue Mietverhältnis schriftlich gekündigt, sowie das jetzige noch nicht. Denn dann stehen Sie durch eigenes Verschulden auf der Straße.

Aber warum hat die ARGE dem Umzug nicht zugestimmt? Wenn die Miete im grünen Bereich liegt, ist denen das doch egal, wo Sie wohnen.
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