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Alt 06.02.2011, 12:43
Dean_Cgn Dean_Cgn ist offline
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Registriert seit: 06.02.2011
Beiträge: 3
Standard Fristlose Kündigung möglich?

Hallo Zusammen,
Habe da mal eine Frage an die Experten hier.

Ich bin vor ein paar Wochen zu einem Bekannten in die Wohnung gezogen. Von der Größe her wäre eine Belegung mit zwei Personen möglich. Ich habe einen gültigen Untermietvertrag. Mein Anteil wird vom Jobcenter übernommen. Leider hat sich das Zusammenleben in der WG nicht so entwickelt wie ich gedacht habe. (Hauptmieter unsauber und beleidigt mich schriftlich von wegen Hartz4 Schmarotzer etc)
Jetzt habe ich herausgefunden, dass die Vermieter der Wohnung keine Untervermietung bzw. Wohngemeinschaften möchten und mein Bekannter mich bei denen als Lebenspartner (was nicht so ist) eingeschleust hat. Ich selber habe die Hauptvermieter nie gesehen.
Also liegt eine nicht genehmigte Untervermietung vor, und ich befinde mich halb illegal hier.

Meine Frage ist nun, kann ich aufgrund dessen ausserordentlich fristlos kündigen?

Vielen Dank für eure Meinungen und Hilfe
Gruß
Dean



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