AW: Fristlose Kündigung möglich?
Wenn Sie mir nicht glauben und stattdessen das Internet nach Urteilen absuchen, sollten Sie sich fragen, wo hier eine arglistige Täuschung vorliegt.
Ihrem Eingangspost nach zu urteilen, gefällt Ihnen das Zusammenwohnen nicht. Aber der Gesetzgeber hat nicht vorgsehen, dass solche Dinge, wie von Ihnen beschrieben, zur fristlosen Kündigung reichen.
Und jetzt sollten Sie bitte entweder einen Anwalt am Wohnort, oder hier im Forum konsultieren. Ich klinke mich aus.
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