Hallo,
Regenmacher hat ja generell recht und seine Frage haben Sie nicht beantwortet?
Wo liegt die arglistige Täuschung und handelt es sich dabei überhaupt um eine arglistige Täuschung?
Das ist ja die Grundlage, damit diese Ausführungen und Entscheidungen für Sie gelten!
Das Problem ist eben, dass Sie aus der Wohnung herausmöchten und nun versuchen, jeden Zweig zu greifen, der dafür genüge tun könnte. Wer würde es nicht so machen?
Leider führt sowas nur selten zum Erfolg.
Wenn Sie dennoch der Meinung sind, sich auf die obige Rechtsprechung verlassen zu können oder gute Chancen sehen, dann empfehle auch ich Ihnen einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.
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