AW: Nach Forderung der Belegeinsicht keine Reaktion mehr
Die Sache sieht ein wenig anders aus als Sie denken. Sie sollten, um nicht selbst in Zahlungsverzug zu geraten, den unstrittigen Teil der Abrechnung zügig bezahlen. Die strittigen Positionen ziehen Sie von der Rechnung ab und teilen den Grund wiederum beweisbar (Einschreiben) dem Vermieter mit.
|