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Alt 09.02.2011, 18:08
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..

Zur Berechnung der Heizkosten müssen die Rechnungen heran gezogen werden, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Und zwar nach der Methode Anfangsbestand plus Zukäufe abzüglich Endbestand.

Auch wenn der Garten nicht für die Mieter zugänglich aber das Anwesen verschönert, sind die Pflege dieser Anlage umlagefähig. Wenn aber der Garten nur am Haus des Vermieters damit gemeint ist, dann müssen Sie auch keine Kosten übernehmen.
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