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Alt 11.02.2009, 17:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Gloria,

das ist natürlich in Sachverhalt, den ich als Aussenstehender wirklich nur schwer beurteilen kann.

Fakt ist: Der Vermieter hat gesagt, dass diese Tür nicht geöffnet werden sollte. Dennoch habt Ihr es getan.
Auf der anderen Seite wäre der Vermieter aber auch sicher verpflichtet gewesen diese defekte Tür, bzw. beide Türen direkt zu reparieren, wenn sie nicht ordnungsgemäß nutzbar sind.

Sprich einfach mal mit dem Vermieter und wenn er von dir Geld haben will, dann wird es sicher auf einen Vergleich hinauslaufen.

Eine neue Tür wirst du aber sicher nicht bezahlen müssen, wenn die alte bereits in einem extrem maroden Zustand war.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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