Obergrenze Mieterhöhung nach Modernisiernung
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Hallo,
es gibt eine Menge Beiträge zum Thema "Modernisierung/Mieterhöhung". Aber leider beantwortet keiner meine Frage.
Mich würde interessieren, ob es eine Obergrenze für die Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme gibt.
Ich meine damit nicht die 11% der Modernisierungskosten!
Sondern ob es dafür eine Obergrenze (für diese 11%) gibt.
Beispiel: die Modernisierungskosten (keine Instandhaltungskosten) für meine Wohnung belaufen sich nachweisslich auf 30TEUR (nur ein Beispiel um meine Frage zu verdeutlichen) dann müsste ich ja mit einer mtl. Mieterhöhung von 275 EUR (11% von 30TEUR = 3.300 EUR pro Jahr) rechnen! Wäre das erlaubt?
Danke.
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