Hallo Markus,
also wenn die Wohnung einsturzgefährdet ist und dies von den örtlichen Behörden gemeldet worden ist, halte ich eine Kürzung von 100% für angebracht.
Die Wohnung ist ja schlichtweg nicht mehr nutzbar ohne um Leib und Leben zu bangen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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