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Alt 11.02.2009, 17:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Markus,

also wenn die Wohnung einsturzgefährdet ist und dies von den örtlichen Behörden gemeldet worden ist, halte ich eine Kürzung von 100% für angebracht.

Die Wohnung ist ja schlichtweg nicht mehr nutzbar ohne um Leib und Leben zu bangen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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