AW: Maklerlügen - Maklerprovision anfechten
Wenn diese Zusagen vom Makler schriftlich erfolgt wären, hätten Sie vielleicht eine Chance. Aber in Ihrem Fall wird der wohl sagen: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern". Und bei den Kosten für den Fahrstuhl sollte man aber wissen, dass damit auch laut höchstrichterlichen Urteilen die Erdgeschossmieter belastet werden.
Zu einer außerordentlichen Kündigung wird Ihr Unwillen zu dieser Wohnung sicherlich nicht reichen. Sie könnten aber den Versuch unternehmen, mithilfe eines Anwalts die Maklerprovision infrage zu stellen.
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