Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.02.2011, 11:24
Ruamigo Ruamigo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 2
Standard Nutzung von Kellernebenräumen

In dem von uns bewohnten Vierfamilienhaus befinden sich 2 Kellernebenräume, 1 Waschküche, 2 Trockenräume im Keller und ein großer Trockenraum im Dachgeschoss. In einem Kellernebenraum werden Fahrräder und gemeinschaftlich angeschaffte Gartenmöbel abgestellt/gelagert. In dem anderen Nebenraum haben wir uns einen kleinen Fitnessraum eingerichtet (alle Geräte werden ohne Strom betrieben). Auf dem Dachboden lagern wir Gegenstände, die im Winter nicht benötigt werden. Seit einiger Zeit wird durch den Hausverwalter in unregelmäßigen Abständen das Haus inspiziert und immer wieder werden Gründe gefunden, warum wir in den Kellernebenräumen "NICHTS" abstellen/lagern dürfen. Wir werden aufgefordert, die Sachen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entfernen, ansonsten sollen diese für uns kostenpflichtig entsorgt werden. Wir fragen uns, wozu sind die Kellernebenräume da - zum Leerstehen? Müssen wir diese Räume leerräumen? Dürfen wir auf dem Dachboden keine Sachen "überwintern"? Seit neuestem kontrolliert der Verwalter auch die Trockenräume. Beim letzten Kontrollgang hing dort ein Oberbett zum Lüften. Aufforderung - entfernen! Brandgefahr! Der Tisch, der zum Zusammenlegen der Wäsche dient, darf dort auch nicht stehen - Unfallgefahr Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Müssen wir den Anweisungen des Wohnungverwalters Folge leisten? Das Haus wurde 1969 gebaut und seit dem wohnen alle vier Mietparteien hier. Seit 1969 wurden die Räume so genutzt wie jetzt. Wer weiss etwas?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen