Das wäre dann möglich, wenn einfach ein Untermietvertrag zwischen Vater und Sohn erstellt wird. Hier können Sie sich günstig einen rechtsicheren und anwaltlich geprüften Untermietvertrag erstellen lassen:
Vordruck Untermietvertrag
Wichtig: Der Vater bleibt dabei gegenüber dem Vermieter Hauptmieter und somit auch Schuldner der Miete und hat seine Rechte und Pflichten als Mieter zu erfüllen.
Dies wäre nur mit einem Gespräch mit dem Vermieter zu umgehen - hier kann geklärt werden, ob der Sohn in den Mietvertrag eingesetzt werden kann, z.B. über eine separate Anlage. Ansonsten wäre ein neuer Mietvertrag angebracht, was ja nicht passieren soll.
Fazit: Wenn sich der Vater einverstanden erklärt, zahlt er weiterhin die Miete und vermietet die Wohnung zu gleichen Konditionen und gesetzlichen Vorschriften an seinen Sohn unter. Das wäre die eleganteste Lösung, die auch kein Einschalten des Vermieters erfordert!
Mietrecht Einfach