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Alt 26.02.2011, 16:03
Lutz Lutz ist offline
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Registriert seit: 26.02.2011
Beiträge: 3
Standard Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Hallo in dieses Forum.

Wir haben ein sehr großes Problem: Unser Vater ist zurzeit in Kurzzeitpflege und war bis vor kurzem noch "fit. Da die Kurzzeitpflege nur 4 Wochen läuft und unsere Mutter ihn nicht pflegen kann und auch nicht in ein Pflegeheim geben möchte, haben wir uns um eine Wohnung im betreuten Wohnen gekümmert. Der Vertrag wurde gestern unterschrieben und beinhaltet leider eine Klausel, dass beide Parteien für die nächsten vier Jahre gegenseitig auf Kündigung verzichten. Das Mietverhältnis soll am 1.3.11 beginnen.
Nun hat sich aber der Zustand des Vaters dramatisch verschlimmert, so dass er unmöglich einen Umzug in diese Wohnung übersteht. Mutter will und kann, falls Vater verstirbt, aus verschiedenen Gründen nicht allein in diese Wohnung ziehen. Da der Vertrag erst gestern geschlossen wurde, haben wir versucht, mit dem Vermieter auf dem Wege der Kulanz den Mietvertrag rückgängig zu machen. Dies lehnte er kategorisch ab: Vertrag ist Vertrag.
Wir sind nun ratlos und würden gern folgendes wissen.

Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag unwirksam werden zu lassen?
Falls das nicht so einfach ist, was wir vermuten, wäre die Nichtzahlung von Miete und Kaution ein geeignetes Mittel, um den Schaden wenigstens zu begrenzen?
Gibt es für Fälle wie dem unsrigen vielleicht eine Härtefallregelung?

Für Hilfe wären wir sehr dankbar.



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