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Alt 26.02.2011, 17:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Hallo Lutz,

leider haben Sie wirklich schlechte Karten. Hier können Sie lesen, dass die fristlose Kündigung vor Einzug nur möglich ist, wenn die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bezugsbereit ist.

Die fristlose Kündigung Mietvertrag vor Einzug

Man könnte nun sowas sagen wie, dass es nicht so glücklich war einen solangen Kündigungsverzicht zu unterschreiben. Das ist Ihnen sicher für die Zukunft klar durch diese Belehrung und hilft Ihnen nun auch nicht weiter!

Da der Vermieter Anspruch auf die Miete für 4 Jahre hat, wäre es auch nicht schlau durch einen Mietrückstand absichtlich eine fristlose Kündigung durch Vermieterseite zu provozieren.

Ihnen kann hier wirklich nur ein professioneller Anwalt für Mietrecht weiterhelfen und diesen Weg sollten Sie auch gehen.
In diesem Zuge möchte ich auf unsere günstige Anwaltsberatung aufmerksam machen - dann haben Sie einen rechtsicheren Rat und können ggf. für einen kleinen Einsatz viel Kosten für die Zukunft sparen:
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Ich hoffe damit kommen Sie weiter.


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