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Alt 11.02.2009, 19:54
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo,

genau diese Form der Datenbeschaffung hätte ich dir auch vorgeschlagen.

Wenn der Vermieter dir weder seinen neuen Wohnort, noch eine neue Telefonnummer mitgeteilt hat, dann denke ich, dass dein Kündigungsschreiben, sowie die Belege zu Einschreiben und Rückschein (mit Datum) als Beweis tatkräftig sind.
Das Schreiben alleine reicht sicher als Beweis nicht aus, denn es ist ja nicht schwer ein Schreiben mit falschem Datum zu verfassen.

Aber im Paket mit den restlichen Postbelegen halte ich es durchaus für akzeptabel. Denn du konntest ja nicht wissen, dass dein Vermieter umgezogen ist und somit wäre die Kündigung rechtzeitig zugestellt worden, wenn du informiert worden wärest.

Ich sehe dich somit auch im Recht die Kündigung von deiner Seite aus ab April zu vollziehen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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