Allein mit der Krankheit kann man doch die 4 Monate "Bedenkzeit" nicht rechtfertigen.
Warum haben Sie dem Vermieter nicht eine Mitteilung zukommen lassen? Man stelle sich vor, dass Sie an dieser Krankheit verstorben wären - wie lange sollte der Vermieter nun Ihrer Meinung nach warten?
Solche Verträge kann man nicht auf die lange Bank schieben, hier ist zeitnah zu handeln.