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Alt 06.03.2011, 09:50
2009
Gast
 
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Standard AW: Gültigkeit eines Mietvertrages

Allein mit der Krankheit kann man doch die 4 Monate "Bedenkzeit" nicht rechtfertigen.

Warum haben Sie dem Vermieter nicht eine Mitteilung zukommen lassen? Man stelle sich vor, dass Sie an dieser Krankheit verstorben wären - wie lange sollte der Vermieter nun Ihrer Meinung nach warten?

Solche Verträge kann man nicht auf die lange Bank schieben, hier ist zeitnah zu handeln.
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