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Alt 07.03.2011, 10:35
Lutz Lutz ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Zitat:
Zitat von 2009 Beitrag anzeigen
Mir ist bewusst, dass ich eventuell zu spät komme um Ratschläge zu erteilen.


Mich interessiert eigentlich im Moment nur, wer diesen Vertrag unterschrieben hat.

Sowohl Mutter als auch Vater stehen als Miter der Wohnung im Vertrag. Unterschrieben wurde der Vertrag allerdings nur von Mutter, weil Vater schwer krank in der Kurzzeitpflege liegt und gar nicht mehr hätte unterschreiben können.
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