Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 07.03.2011, 18:09
2009
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Sowohl Mutter als auch Vater stehen als Miter der Wohnung im Vertrag. Unterschrieben wurde der Vertrag allerdings nur von Mutter, weil Vater schwer krank in der Kurzzeitpflege liegt und gar nicht mehr hätte unterschreiben können.
Damit sehe ich dann auch ein großes Problem, da die Mutter Mieterin ist und an den Vertrag gebunden bleibt.

Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit, neben dem Mietausfhebungsvertrag mit dem Vermieter und das wäre eine mögliche Stellung eines Ersatzmieters.
Es besteht aber nur die leise Hoffnung, dass in dem Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.
Wenn nicht, dann ist es wieder vom Goodwill des Vermieters abhängig. Aber fragen kostet ja nichts.
Mit Zitat antworten