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Alt 09.03.2011, 08:13
Lutz Lutz ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Es gibt eine neue Situation: Der Vermieter hat telefonisch (für dieses Telefonat gibt es einen Zeugen) angeboten, den Mietvertrag gegen Zahlung von drei Monatsbruttomieten aufzuheben. Allerdings will er das nicht mit einem schriftlichen Aufhebungsvertrag tun. Hier habe ich Bedenken, dass nach drei Monaten weitere Forderungen auf meine Mutter zukommen, weil sie ja nichts Schriftliches in der Hand hat. Gilt rechtlich auch eine mündliche Zusage bzgl. Aufhebung des Mietvertrages am Telefon?
Meine Mutter hat ihm mitgeteilt, dass sie erst einmal ihre Anwältin befragen möchte. Sofort drohte er ihr (unter Zeugen), die Kündigung des Mietvertrages nicht zu akzeptieren, wenn sie einen Anwalt einschalten würde. Hier ist doch etwas faul! Die Art des Vermieters ist zum Verzweifeln, zumal Vater mittlerweile von der Kurzzeitpflege auf eine Intensivstation verlegt wurde und Mutter auch dadurch unter seelischem Druck steht.
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