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Alt 09.03.2011, 08:52
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Es gibt eine neue Situation: Der Vermieter hat telefonisch (für dieses Telefonat gibt es einen Zeugen) angeboten,

Das was der Zeuge gehört hat, werden nur Bruchstücke des Gesprächs gewesen sein, oder?

den Mietvertrag gegen Zahlung von drei Monatsbruttomieten aufzuheben. Allerdings will er das nicht mit einem [B]schriftlichen[B][ Aufhebungsvertrag tun. Hier habe ich Bedenken, dass nach drei Monaten weitere Forderungen auf meine Mutter zukommen, weil sie ja nichts Schriftliches in der Hand hat.

Wenn Ihre Mutter auf dem Überweisungsträger den Grund der Zahlung deutlich vermerkt, hat sie doch etwas in der Hand.

Gilt rechtlich auch eine mündliche Zusage bzgl. Aufhebung des Mietvertrages am Telefon?

Mit Sicherheit nicht, denn diese Aufhebung müsste genau wie eine Kündigung schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.

Meine Mutter hat ihm mitgeteilt, dass sie erst einmal ihre Anwältin befragen möchte. Sofort drohte er ihr (unter Zeugen), die Kündigung des Mietvertrages nicht zu akzeptieren, wenn sie einen Anwalt einschalten würde.

Sie kann sich doch auch ohne Wissen des Vermieters bei einer Anwältin beraten lassen.

Hier ist doch etwas faul! Die Art des Vermieters ist zum Verzweifeln, zumal Vater mittlerweile von der Kurzzeitpflege auf eine Intensivstation verlegt wurde und Mutter auch dadurch unter seelischem Druck steht.
Warum soll da etwas faul sein? Sehen Sie es einmal mit den Augen des Vermieters. Dieser hat einen gültigen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen, von dem er ohne auf seiner Position zu beharren, ablässt. Die 3 Monate, die der gesetzlichen Kündigung entsprechen, würde ich akzeptieren.
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