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Alt 09.03.2011, 10:48
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Ist Kündigung vom Vermieter gültig?

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Zitat von tdd481 Beitrag anzeigen
Hallo und guten Tag.Mir wurde die Wohnung durch Vermieter zum 31.03.2011 gekündigt ohne Angaben von Gründe.Habe darraufhin die Kündigung widersprochen,jetzt erneute Kündigung durch Anwalt des Vermieters zum 31.Mai 2011 ohne Vollmacht und ohne Grund.

Dass keine Vollmacht vorliegt würde ich nicht überbewerten, solch ein Stück Papier mit der Unterschrift des Vermieters ist schnell beschafft. In der Regel erklären Rechtsanwälte in ihrem Schriftsatz, dass eine Bevollmächtigung vorliegt. Das reicht dann bis zum möglichen ersten Termin vor Gericht völlig aus.

Es bestehen keine Mietrückstände.Laut Mietvertrag sind 100,00 Euro Nebenkosten enthalten,zuwenig,da außerhalb des Mietvertrages ich das Heizöl selbst zahlen soll.Laut Mietvertrag sind aber Nebenabreden schriftlich nieder zu legen.Dieses geschah nicht.

Wo sehen Sie eine ungültige Nebenabrede, wenn es heißt, dass Sie das Heizöl selbst bezahlen sollen, aber scheinbar nicht gemacht haben. Sie wohnen anscheinend in einem Einfamilienhaus, oder warum wird die Heizkostenverordnung bei Ihnen nicht angewandt?

Nun erhielt ich die Nebenkostenabrechung.Nachzahlung sind ca 1000,00 Euro.Meiner Meinung nach kann der Vermieter nur fristgerecht kündigen,wenn die Kündigung begründet ist,ist das richtig ?Auf Grund der Nebenkostennachzahlung ist doch eine Kündigung ausgeschlossen,oder ?Wäre für Antworten dankbar.
Da Sie mit der Zahlung der Heizung in Verzug sind und dieser Betrag mehr als 2 Monatsmieten beträgt (richtig?), wäre sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Da aber ohne Einblick in die ganzen Unterlagen (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kündigungsschreiben, etc.) zu haben, keine wirkliche Antwort möglich ist, sollten Sie unbedingt vor Ort kompetente Hilfe suchen (Mieterverein, Anwalt für Mietrecht).
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