AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
Hallo,
natürlich klingt das ein wenig nach Hinterhofgebahren. Dennoch empfehle auch ich Ihnen das Angebot anzunehmen und Ihre Mutter mit dem Betreff: Aufhebung Mietvertrag wie besprochen die Miete anweisen zu lassen.
Sie haben ja nun nichts zu verlieren!
Sollte der Vermieter einen Rückzieher machen, dann haben Sie eben Vorschussmiete auf die 3 Jahre Mitvertragsdauer gezahlt - auch wenn es ärgerlich ist!
Ich denke auch, dass Sie diesen Schritt wagen sollten!
Mietrecht Einfach
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