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Alt 09.03.2011, 11:26
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Hallo,

natürlich klingt das ein wenig nach Hinterhofgebahren. Dennoch empfehle auch ich Ihnen das Angebot anzunehmen und Ihre Mutter mit dem Betreff: Aufhebung Mietvertrag wie besprochen die Miete anweisen zu lassen.

Sie haben ja nun nichts zu verlieren!

Sollte der Vermieter einen Rückzieher machen, dann haben Sie eben Vorschussmiete auf die 3 Jahre Mitvertragsdauer gezahlt - auch wenn es ärgerlich ist!

Ich denke auch, dass Sie diesen Schritt wagen sollten!


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