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Alt 10.03.2011, 08:43
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?

Zitat:
Zitat von Bienchen84 Beitrag anzeigen
Hallo.

Vorinfo:
- Vermieter hat im EG ein Geschäft Irrelevant
- Bevollmächtigte des Vermieters in allen Mietsachen wohnt im 1. Stock
- ich wohne mit noch einer Frau (WG) im 2. Stock (oberstes)
- ich bezahle die Miete in bar Mitte des Monats Etwas ungewöhnlich

Der Fall:
Die Bevollmächtigte steht Sonntag Morgen vor der Tür, fragt mich nach der Miete. Ich sagte: "Kleinen Moment bitte. Habe ich in meinem Zimmer. Moment bitte, ich hol das Geld." Als ich in meinem Zimmer war kam mir die Dame trotzdem einfach hinterher, klopft obligatorisch kurz an die Tür und kommt trotzdem direkt rein. Sie wusste noch nicht einmal, ob ich Besuch habe oder nicht, falls ihr versteht was ich meine.
Als ich sie darauf ansprach meinte sie nur, dass das egal sei, mit dem Besuch und dass die Hautüre ja nur angelehnt gewesen wäre.
Trotzdem Hausfriedensbruch?

Nein! Dabei handelt es sich nicht um Hausfriedensbruch!

2. Fall:
Die Heizung meiner Mitbewohnerin ging nicht.
Da ich Nachtschicht hatte, habe ich tagsüber geschlafen.
Morgens wach ich auf und die Bevollmächtigte steht mit dem Heizungsmonteur bei mir im Zimmer. Sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss, aber wenn ich schlafe, habe ich nicht unbedingt viel an (was auch erkennbar war). Also sagte ich ihr: "Moment bitte, ich komme gleich." Ihre Antwort: "Nein nein, bleiben sie ruhig liegen. Wir müssen ja nur an die Heizung."
Hier wusste ich, dass die Heizung nicht ging (allerdings nur bei meiner Mitbewohnerin), allerdings wusste ich nichts von dem Termin mit dem Heizungsmonteur. Keine Ahnung ob dies meiner Mitbewohnerin mitgeteilt wurde, da sie mit der Bevollmächtigten befreundet ist. Bevollmächtigte kam allerdings mit Schlüssel rein.

Und wenn Ihre Mitbewohnerin den Auftrag erteilt hat, was dann?

Frage:
Was tun? Hätte zur Not eine andere Wohnung.

Hoffe mir kann jemand helfen. Das hier raubt mir noch die Nerven.

LEider reichen Ihre Gründe bei Weitem nicht für eine fristlose Kündigung!
Bine
Wenn Sie mit der Mitbewohnerin einen gemeinsamen Mietvertrag haben, können Sie ohne Zugeständnis dieser Person nicht kündigen. Wenn Sie einen eigenen Vertrag haben, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
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