Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung
Hallo Zusammen
ich habe folgende 2 Fragen zum Thema Whg-Auszug und Renovierung (Basis: Einheits-Mietvertrag aus dem Jahr 2000):
1) Wände müssen "getüncht" sein: heisst das grundsätzlich weiss, oder ist bei "getüncht" keine Farbton vordefiniert.
2) Renovierung von Böden, Heizkörpern, Tür- und Fensterrahmen: Muss das nach 11 Jahren Miete bei Auszug der Mieter übernehmen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
mfg
Konrad
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