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Alt 24.12.2007, 01:07
Allva Allva ist offline
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Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 6
Standard Vertragsstrafe bei Auszug

Hallo,

ich wohne seit kurzem in einer neuen Wohnung und habe mir erst nach dem Einzug meinen Mietvertrag etwas genauer angesehen. OK, hier habe ich einen Fehler gemacht, also bitte keine Stellungnahmen zu meinem Verhalten.

Meine Frage ist jetzt aber: In dem Vertrag ist eine Vertragsstrafe bei einem Auszug innerhalb von 6 Monaten gereglet. Diese Strafe soll die Höhe von 3 Monatsmieten haben.

Ist sowas in Ordnung?



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