Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 11.03.2011, 11:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung

Um zu 1. eine Antwort geben zu können, müsste der komplette Wortlaut dieser Renovierungsklausel bekannt sein.

Zu 2. Auch das müsste im Mietvertrag vereinbart sein. Aber in der Regel umfassen die Schönheitsreparaturen auch das Streichen der Fenster und Rahmen von innen, sowie auch das Streichen von Heizkörpern. Türen und Türrahmen.

Lediglich für die Fußböden (Parkett???) wäre der Vermieter zuständig. Vorausgesetzt es sind keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorhanden.
Mit Zitat antworten