AW: Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung
Um zu 1. eine Antwort geben zu können, müsste der komplette Wortlaut dieser Renovierungsklausel bekannt sein.
Zu 2. Auch das müsste im Mietvertrag vereinbart sein. Aber in der Regel umfassen die Schönheitsreparaturen auch das Streichen der Fenster und Rahmen von innen, sowie auch das Streichen von Heizkörpern. Türen und Türrahmen.
Lediglich für die Fußböden (Parkett???) wäre der Vermieter zuständig. Vorausgesetzt es sind keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorhanden.
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