AW: Kündigungsfrist verkürzen?
Da die Kündigung eines Mietvertrages eine einseitige Willenserklärung ist, muss Ihr Vermieter keine Bestätigung geben. Sollte er feststellen, dass Sie falsch gekündigt haben, wird er sicherlich Mittel und Wege (Anwalt, Mahnbescheid, etc.) finden, an sein Geld zu kommen.
Ihr Vermieter ist auch nicht verpflichtet, Sie rechtzeitig auf Ihren Fehler hinzuweisen.
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