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Alt 26.03.2011, 17:29
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sanierung Holzdachterrasse

Für den Anstrich des Holzes dürfte der Mieter zuständig sein, vergleichbar mit dem Streichen von Wänden und Decken. Es ließe sich aber trefflich darüber streiten, ob es nicht Sache des Vermieters ist, weil das Holz im Außenbereich verarbeitet ist.

Was sagt denn Ihr Vermieter zu der Angelegenheit, schon mit ihm gesprochen?

Aber dieses Argument: Schließlich zahle ich ja einen anteilig die Fläche der Terrasse bei meiner monatlichen Mietzahlung.

dürfte ein Fehler sein, denn für die Wohnung bezahlen Sie ja auch Miete und sind sicherlich nicht von der Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen befreit, oder doch?

Geändert von Regenmacher (26.03.2011 um 17:32 Uhr)
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