Hallo,
Ihr Mieter ist leider auf dem Holzweg. Die verlängerten Kündigungsfristen bei langem Wohnen in der gleichen Wohnung dienen lediglich dem Schutz des Mieters.
Siehe:
Kündigungsfristen
Eine außergewöhnliche Kündigung ist in Ihrem Fall auch nicht möglich.
Zum Verdeutlichen:
Selbst bei Versterben des Mieters haben die Erben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sie sollten das Vertragsverhältnis also zum 31.05.2011 auflösen können.
Mietrecht Einfach