Nö, mit Sicherheit nicht. Sie haben das Recht, nach vorheriger Abmahnung der Mängel, die Miete zu mindern. Die Abmahnung muss beweisbar (Einschreiben, Boten, u.ä.) erfolgen.
Mit welchen Gründen Sie erfolgreich fristlos kündigen können, finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm
Und bevor die Abmahnung wirksam wird, haben Sie auch mit dreimonatiger Frist gekündigt.