Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 01.04.2011, 21:40
chrissy64
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wohnungsübergabeprotokoll

Hallo an alle Anwesenden,
ich hatte mein Thema schon in einer anderen Kategorie hier aufgeführt...bin neu hier, war wohl das falsche. habe noch keine Antwort. Vielleicht klappts ja hier, wäre toll
ich schildere euch mal einen Fall und hoffe, es kennt sich jemand aus

Folgendes:
Mieter A lebte in einer Wg mit der Tochter des Vermieters. Nach 2 Jahren kündigt Mieter A fristgerecht und zieht aus.
Tochter des Vermieters erledigt dabei alle Formalitäten.
Erstmal verlangt sie nach Auszug, dass das WG Zimmer neu und komplett in weiß gestrichen wird, obwohl nur eine Wand von Mieter A in rot gestrichen wurde.
Mieter A streicht also nur diese eine Wand weiß.
Tochter des Vermieters ist dabei anwesend.
Danach wird das Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt, indem auch die Kaution aufgeführt wird, die die Tochter des Vermieters auszahlen will.
Tochter des Vermieters unterschreibt das Protokoll i.A.
Nach einem Tag ruft die Tochter des Vermieters an und sagt, dass sie die vollständige Kaution nicht zahlen wird, weil das Zimmer nicht vollständig gestrichen wäre. Würde Mieter A nicht darauf eingehen wäre das Protokoll ungültig, weil sie von Vermieter B keine Vollmacht gehabt hätte, zu unterschreiben.
Meine Frage nun:
Muss ein Zimmer, in dem nur eine Wand verändert wurde komplett gestrichen werden?
Ist das Wohnungsübergabeprotokoll rechtskräftig?
Hätte Vermieter B eine Chance?

Liebe Grüße
Chrissy

HOffe, i hr findet euch zurecht



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen