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Alt 04.04.2011, 12:32
iris.maike@gmx.de iris.maike@gmx.de ist offline
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Beiträge: 2
Standard Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

hallo an alle,

ich bin neu hier - und hoffe hier in der richtigen "sparte" für meine frage zu sein?! - falls nicht - sorry!
ich schildere mal kurz das problem...
unsere wohnung stand zur zwangversteigerung - und es fand sich auch bald eine käuferin. sie machte natürlich eigenbedarf geltend. die neue vermieterin wollte zuerst innerhalb von 3 monaten einziehen, dann gab sie uns doch zeit bis ende juli. vor 14tagen hat sich die vermieterin die wohnung mal angesehn-im schlepptau 2 bauarbeiter- und versicherte wieder erst ende juli einziehen zu wollen.
jetzt ist meiner mitbewohnerin und mir ein fehler unterlaufen...die miete für den letzten monat haben wir - ungewollt- ca 14 tage zuz spät überwiesen. daraufhin verlangt unsere vermieterin nun bis zum 10.4. den schlüssel zur wohnung, sonst würde sie zwangsräumen lassen. in ihrem 3zeiler hat sie aber keine kündigung gegen uns ausgesprochen!
meine frage ist nun welche möglichkeiten wir rechtlich haben? müssen wir die wohnung jetzt sofort verlassen, oder gibt es doch fristen?
hinzu kommt, dass meine mitbewohnerin ein 1 1/2 jahre altes baby hat, und eine zwischenlösung bis zum einzug in die neue wohnung nicht in sicht ist?
wie kann man den soziale härte geltend machen?
und wendet man sich lieber direkt an einen anwalt?

vielleicht kann mir der ein oder andere ja einen tip geben? ich wäre sehr dankbar! viele grüße
iris



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