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Alt 04.04.2011, 17:47
iris.maike@gmx.de iris.maike@gmx.de ist offline
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Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

vielen lieben dank für die hilfreichen tipps...

Wurde die Kündigung mit dem Grund Eigenbedarf schriftlich erteilt. Uns zwar an beide im Vertrag genannte Mieter/innen?

nein - sie hat nie eine kündigung des alten, bestehenden mitvertrages ausgesprochen o.ä. meiner meinung nach hat sie sogar - ohne einen neuen, schriftlichen mietvertrag vorzulegen etc. einem neuen mietverhältniss zugestimmt, als sie uns einfach mitgeteilt hat, wohin die miete nun zu überweisen sei.
demnach wohnen wir also seither ohne "richtigen mietvertrag" in der wohnung, oder?

das ist alles sehr kompliziert und nervig! aber wie gesagt...vielen lieben dank!

iris
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