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Alt 04.04.2011, 18:10
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

Zitat:
Zitat von iris.maike@gmx.de Beitrag anzeigen
vielen lieben dank für die hilfreichen tipps...

Wurde die Kündigung mit dem Grund Eigenbedarf schriftlich erteilt. Uns zwar an beide im Vertrag genannte Mieter/innen?

nein - sie hat nie eine kündigung des alten, bestehenden mitvertrages ausgesprochen o.ä.

Dann können Sie dort so lange wohnen bleiben, bis eine rechtlich einwandfreie Kündigung erfolgt: An alle Mieterinnen, die im Mietvertrag genannt sind, eine Begründung des Eigenbedarfs und eine Unterschrift unter diesem Schriftstück.

meiner meinung nach hat sie sogar - ohne einen neuen, schriftlichen mietvertrag vorzulegen etc. einem neuen mietverhältniss zugestimmt, als sie uns einfach mitgeteilt hat, wohin die miete nun zu überweisen sei.
demnach wohnen wir also seither ohne "richtigen mietvertrag" in der wohnung, oder?

Nein, denn der neue Eigentümer erhält die Mieter quasi als Zugabe zu der Wohnung. D.h., dass der alte Mietvertrag zu den gleichen Konditionen weiter besteht.

das ist alles sehr kompliziert und nervig! aber wie gesagt...vielen lieben dank!

iris
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