Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 08.04.2011, 09:09
romy romy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2011
Beiträge: 1
Standard Kündigung wegen nicht zahlen der Miete

guten morgen,

folgender sachverhalt:

ein freund von mir ist vermieter und hat eine wohnung ab dem 15.05.2010 an eine dame vermietet. die miete wurde von der arge direkt an den vermieter gezahlt.
seit dezember wird die miete nicht mehr überwiesen, die mieterin ist unbekannt verzogen, ohne das eine kündigung zustande kam.
der vermieter hatte dann eine kündigung zum 28.02.2011 ihr in den briefkasten geworfen, in der hoffnung, das sie diese in empfang nimmt.
fakt ist, das er auch die schlüssel nicht zurück erhalten hat und hat nun die schlösser getauscht.
er selber ist jetzt in die wohnung gezogen.

was kann passieren???
sie hat auf die kündigung nicht reagiert, er ist nun in der wohnung. was ist, wenn sie wieder auftaucht? ist ja ihr versäumnis, wenn sie nicht in den briefkasten schaut..
hat sie noch ansprüche auf die wohnung?
muss die arge die mietschulden zahlen?
kann er denn als eigentümer der wohnung so einfach in die wohnung ziehen? kündigung ist ja 28.02.2011.....????

über eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar...

lg
romy



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen