Wenn er kündigt sollte er eine fristlose Kündigung aussprechen - wegen Mietschulden bzw. Mietrückstand.
Zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter können Sie sich hier informieren:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter
Hier finden Sie mehr zum Thema Mietrückstand und Schulden der Miete:
Mietrückstand und Mietschulden
Die Kündigung kann durch Einwurf in den Briefkasten (unter Zeugen) zugestellt werden und der Anspruch auf die Wohnung durch den Mieter sollte somit erlöschen.
Mietrecht Einfach