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Alt 11.04.2011, 14:44
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen nicht zahlen der Miete

Wenn er kündigt sollte er eine fristlose Kündigung aussprechen - wegen Mietschulden bzw. Mietrückstand.

Zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter können Sie sich hier informieren:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Hier finden Sie mehr zum Thema Mietrückstand und Schulden der Miete:
Mietrückstand und Mietschulden

Die Kündigung kann durch Einwurf in den Briefkasten (unter Zeugen) zugestellt werden und der Anspruch auf die Wohnung durch den Mieter sollte somit erlöschen.


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