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Alt 16.02.2009, 17:17
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo bb99,

jetzt hast du natürlich nicht genau dazugeschrieben, was an den Formulierungen nicht verstanden wird. Deshalb versuche ich Sie mal grob zusammenzufassen.

zu c)
Diese Klausel bezieht sich meines Erachtens nach auf die Abrechnung den Betriebskosten. Der Schlüssel kann nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes (01.01 - 31.12.) angepasst werden. Diese Anpassung muss natürlich weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

zu 2)
Sollten sich die Betriebskosten erhöhen, so hat der Mieter die Pflicht diese auszugleichen.

zu 3)
Umsatzsteueroption ist in der Regel bei einer gewerblichen Vermietung gegeben. Ich vermute mal, dass es hier irrelevant ist.
Die weiteren Formalien regulieren die Abrechnung der Betriebskosten. Die Betriebskostenabrechnung hat spätestens 12 Monate nach Ende des vorangegangenen Jahres zugestellt zu sein. Also die Abrechnung für 2008 am 31.12.2009. Sonst ist eine Nachzahlung nicht mehr wirksam. Und das ein Zwölftel vorausgezahlt wird ist auch normal. Man zahlt ja monatlich Miete und einen Abschlag auf die Betriebskosten.

zu 4)
Betriebskosten, außer Heizungs- und Warmwasserkosten, werden nach Wohn- bzw. Nutzfläche abgerechnet, also nach m².

zu 5)
Die Miete im Staffelmietvertrag kann jedes Jahr an die marktüblichen Verhältnisse angepasst werden. Stichwort: Ortsübliche Miete.

Es handelt sich hierbei eigentlich um standardisierte Formulierungen!


Ich hoffe ich war eine Hilfe. Sollten weitere Fragen bestehen, so stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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