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Alt 12.04.2011, 15:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung Meiner Wohnung

Hallo,

eine Kündigung kann immer nur zum Ende eines Monats ausgesprochen werden, wobei die Kündigungsfrist 3 Monate abzgl. 3 Tage Postveg beträgt.

Wenn Sie zum 30.06.2011 die Wohnung hätten kündigen wollen, dann hätte die Kündigung also spätestens am 03.04.2011 als zugestellt gelten müssen. Somit haben Sie zum nächstmöglichen Termin, dem 31.07.2011 gekündigt.


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