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Alt 14.04.2011, 11:28
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung nach 6 Monaten wegen Eigenbedarf!

Zitat:
Zitat von nthi Beitrag anzeigen

Wäre es frech auf eine Monatsmiete zu pochen?

Eine Entschädigung stände Ihnen nur zu, wenn dies vor Beginn der von Ihnen vorgenommenen Arbeiten, schriftlich vereinbart worden wäre. Da dies wohl nicht passiert ist, käme es darauf an, wie kulant sich Ihr Noch-Vermieter zeigt.

LG nthilla
Für das nächste Mietverhältnis sollte gelten: Alle wichtigen Ein- und Umbauten unbedingt vorher abklären. Und einen kleinen Vertrag darüber, wie solche Dinge bei Auszug abgegolten werden.
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