Hallo,
das mit der Gelddruckmaschine verstehen Sie falsch. Wenn Sie die Rechnungen beim Vermieter zur Nebenkostenabrechnung anfordern und diese einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein zur
Prüfung vorlegen und diese feststellen, dass die Mieter unnötig stark belastet werden, sind diese Kosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung natürlich strittig!