Abflussrohr Verstopfung
Guten Tag,
ich habe folgende Frage. Vor kurzem war unsere Toilette verstopft und der Vermieter hat einen Rohrreiniger bestellt und die haben ihren Job erledigt.
Jetzt ist die Rechnung da und ich so mich daran beteiligen.
Es ist ja normalerweise so, dass der Mieter zahlen muss, wenn er die Verstopfungselbst verschuldet hat.
Jetzt ist meine Frage: Was ist selbst verschuldet?
Aus dem Bericht des Rohrreiniger geht nicht hervor, dass irgendetwas im Rohr gewesen wäre, was dort nicht reingehörte. Als Grund werden "Inkrustierungen, Ablagerungen und Preßfäkalien" genannt, also auch keine Verstopfung durch zu viel Toilettenpapier.
Der Vermieter beruft sich aber darauf, dass nur das Toilettenrohr verstopft war. Das Hauptrohr und die Rohre von Dusche und Waschbecken waren nicht verstopft.
Wir haben also definitiv die Verstopfung herrvorgerufen, jedoch ausschließlich mit der normalen Verwendung des Klos. Fällt so etwas unter den §538 BGB, laut dem ein Mieter nicht für einen Schaden, der durch "Vertragsgemäßen Gebrauch" entstanden ist, aufkommen muss?
Oder sind dei Ansprüche des Vermieters gerechtfertigt?
Danke für eventuelle Antworten
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