Hallo,
hier kann zweierlei argumentiert werden, was auch eine Schuldfrage völlig überflüssig macht. Es kann sich z.B. um eine Kleinreparatur handeln. Hierzu müssten Sie die Klauseln in Ihrem Mietvertrag
prüfen.
Oder es wird als Instandsetzungsmaßnahme gesehen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Ihrer Reparatur:
Reparaturen, Kleinreparaturen und Instandsetzung im Mietrecht
Bei diesen Sichtweisen kann nicht nur eine Beteiligung an den Kosten vom Vermieter gefordert werden, sondern je nach Höhe der Rechnung sogar die volle Übernahme durch den Mieter.
Leider ist der Rechnungsbetrag hier nicht bekannt.
Mietrecht Einfach