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Alt 15.04.2011, 17:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung

Meiner Kenntnis nach ist der genannte Grund nicht relevant für eine fristlose Kündigung, da Sie das Hausrecht haben. Jedoch gibt es Toleranz Regeln nach denen nach Absprache der Vermieter die Wohnung besichtigen kann.

Da der Sachverhalt hier scheinbar auch nur angerissen wurde, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn Sie die Wohnung nicht verlassen wollen.

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