Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 16.04.2011, 11:25
fm912 fm912 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 1
Standard Renovierung bei Auszug und Bagatellschäden

Hallo an alle!

Ich habe eine spezielle Frage zur Renovierung bei meinem bevorstehenden Auszug. Nach neuem Gesetz entfällt bei starren Fristen im Mietvertrag ja die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreperaturen, auch bei Auszug aus der Wohnung. Diese starren Fristen sind in meinem Mietvertrag enthalten, sodass diese neue Regelung wohl auf mich zutrifft. Da ich allerdings eine Katze habe, sind unter anderem an Tapeten und Teppich einige Spuren wie Kratzer oder Flecken geblieben. Gelten diese Schäden als Bagatellschäden, an denen ich mich als Mieter beteiligen MUSS? Habt ihr dafür vlt ein paar Infos für mich, wie hoch die Kosten in so einem Fall werden würden/dürfen? Müßte ich dabei nur die Materialkosten für Tapete/Teppich bezahlen oder gar auch die Durchführung durch die vom Vermieter beauftragte Firma?
Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!

lg Fabian



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen