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Alt 16.02.2009, 18:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo sputnikfreak,

zu Frage 1:
Leider besteht kein Anspruch auf Erneuerung der Heizungsanlage, solange kein Mangel vorliegt, der die Heizeigenschaften einschränkt und für eine nicht ausreichende Heizleistung sorgt.

zu Frage 2:
Die Modernisierungsmaßnahmen sind vertraglich geregelt. Sollte der Vermieter dieser Verpflichtung der Materialgestellung nicht nachkommen, so schlage ich vor ein Schreiben unter Stellung einer angemessenen Frist aufzusetzen, nach welchem die ausstehenden Materialien für die Modernisierung besorgt werden. Auch ein Hinweis auf Selbstbesorgung und Aufrechnung mit der Miete hielte ich für angebracht.

zu Frage 3:
Der Abrschnungszeitraum für eine Nebenkosten-Abrechnung beträgt 12 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Also muss die Nebenkosten-Abrechnung für 2008 spätestens am 31.12.2009 zugestellt sein. Für ältere Abrechnungen gilt dieses Verfahren natürlich parallel. Sollte sich ein Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen ergeben, so hat man hierauf weiterhin einen Anspruch. Nachzahlungen laut diesen Abrechnungen sind jedoch verjährt, da der Vermieter seiner Pflicht zur rechtzeitigen Aufstellung der Nebenkosten nicht nachgekommen ist. Somit besteht ein Anspruch auf ERstattung des Guthabens aus den Jahren 2003 und 2004.
Die Abrechnungen 2005 und 2006 würde ich ggf. einem Mieterbund zur Überprüfung einreichen. Die Abrechnung 2007 wäre bei einer Nachzahlung ebenfalls zu spät zugestellt und verjährt.


zu Frage 4:
Der Vermieter, der die Renovierung der Fassade veranlasst hat, ist natürlich auch dafür zuständig, dass der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Und solche größeren Reparaturen nicht anzukündigen ist einfach eine bodenlose Frechheit. Die verunstalteten Beete und die Außenanlage werden durch Maßnahmen solchen Ausmaßes natürlich immer in Mitleidenschaft gezogen.


Ich empfehle Euch den Mieterbund, einen Mieterverein oder auch einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um Eure Ansprüche rechtsfundiert durchzusetzen und die Wohnung weiterhin halten zu können.


Ich hoffe ich war dennoch eine kleine Hilfe und drücke die Daumen für die Zukunft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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