AW: Renovierung bei Auszug und Bagatellschäden
Da Sie, oder besser gesagt Ihr Stubentiger Schäden angerichtet hat, stehen Sie in der Pflicht, diese Schäden zu beseitigen. Das hat nichts mit Klein- oder Schönheitsreparaturen zu tun.
Sie sollten rechtzeitig mit Ihrem Vermieter den Zustand begutachten, um einen Konsens zu finden.
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