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Alt 20.04.2011, 10:34
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietnachzahlung wegen verspäteter Schlüsselrückgabe + Einbehalten der Kaution

Zitat:
Zitat von Dreas Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich habe ein arges Problem,bitte um Hilfe.

Ich kündigte meine Wohnung vor gut einem Jahr zum 31.05.2010. Aus Gründen,die mir nun auch nich mehr bekannt sind, gab ich den Schlüssel 2 Tage später ab (mein Verschulden).

Die Übergabe der Wohnung (incl. der Schlüssel) hätte am 31.05, erfolgen müssen, nicht 2 Tage später. Zu finanziellen Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.

Dieses habe ich auch unterschrieben,keine Mängel festgestellt. Nun bekam ich am 05.02.2011 die Nebenkostenabrechnung,die besagt,dass mir 99,85 € Gut stehen.

ABER...

Ich zitiere -" anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2009/2010.

Es ergibt sich für Sie eine Zahlung in Höhe von 223,83 € an uns. (Er verlangt eine Komplette Kaltmiete)

Die Zahlung ergibt sich aus den Nebenkostenabrechnung und der nicht mehr gezahlten Miete wegen der von Ihnen verschuldeten zu späten Schlüsselübergabe,dadurch verzögerte sich der Neueinzug um 1 Monat.
Sofern das Geld auf unser Konto eingegangen ist wird das Kautionssparbuch freigegeben."... -

Wenn es zutrifft, dass der Nachmieter erst mit Verspätung einziehen konnte, siehe Antwort oben.

Immerhin konnte der Nachmieter nicht die Wohnung beziehen,musste den Mietvertrag in seiner vorherigen Wohnung um einen Monat verlängern,wodurch mein Ehemahliger Vermieter einen Schaden hatte.

Mein Reden

Anbei: Ich war schon seid dem 01.05.2010 aus der Wohnung raus,Sie war einen Monat leer. Und er hatte doch den Masterschlüssel!?

Das mit dem Schlüssel ist kein Argument

Heute (19.04.2011)beschloss ich Ihn nochmals an zu rufen,nach zu fragen,wie es um mein Kautionssparbuch aussehe.

Arm würden Sie erst nach dem verlorenen Prozess. Und wie der ausgeht, wage ich nicht voraus zu sehen.

Nun aber zu den Fragen. Soll ich auf den Deal eingehen??

Diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen.

Darf er das Kautionsparbuch immernoch behalten?

Ja, so lange noch Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen, muss die Mietsicherheit nicht frei gegeben werden.

WHAT SHOULD I DO??


Ich hoffe,dass ich es einigermaßen verständlich nieder geschrieben habe. Ist ganz schön viel... Bitte helft mir eine gute Lösung zu finden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen

Dreas
Sie können ja mal dieses Lexikon zum Thema Kaution durchblättern. Vielleicht finden Sie ja dort neue Erkenntnisse.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm
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