Da dieser Mietvertrag
möglicherweise bereits bei Abschluss nicht gültig war, haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen.
Lesen Sie sich in diese Problematik anhand der beiden Links ein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm