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Alt 20.04.2011, 18:24
Clarissa Clarissa ist offline
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Standard Fristlose Kündigung - 10 Tage Auszugsfrist

Wir (5 Personenhaushalt, 3 Kleinkinder) haben heute Anwaltsschreiben des Vermieters erhalten mit der fristlosen Kündigung und Auszug innerhalb 10 Tagen bis zum 30.4.2011.

Auszug ist in unserem Interesse, allerdings bis 30.4.2011 in keinster Weise einhaltbar - gibt es da gesetzlich "zumutbare und angemessene" Fristen? Wenn ja, wo finde ich eine Auflistung und wonach richten sich diese?

Grundlage der fristlosen Kündigung sind laut Vermieteraussage 3 ausstehende Monatsmieten (+ Nebenkostenabrechnung 2010), wobei diese mit Forderungen aus einem angeblichen durch uns verursachten Wasserschaden verbunden sind - dessen Schuldfrage weder geklärt ist, noch Beauftragung zur Behebung des angeblichen Wasserschadens bzw eines eventuellen Schimmelbefalles durch uns bzw mit unserem Einverständnis erfolgte. Im Standart-Mietvertrag ist zwar schriftlich festgehalten, dass Zahlung der Miete zum 1. eines jeden Monats zu erfolgen hat. Aber durch Einzug zum 15. als auch in Bezug auf Gehaltseingang meines Mannes wurde telefonisch vereinbart die Miete nach Gehaltseingang zu zahlen, d.h. nach dem 15. eines Monats. Aprilmiete und Nebenkostenabrechnung 2010 ist demnach anscheinend noch nicht beim Vermieter gutgeschrieben, wobei auch hier Zahlung der Nebenkosten in Verbindung mit der Aprilmiete seitens der Vermieter schriftlich gewünscht wurde. Persönliche Kontaktaufnahme zum Vermieter ist nicht erwünscht. Nach unserer Kostenübernahmeverweigerung des angeblichen Wasserschaden über uns oder über unsere Haftpflichtversicherung laufen zu lassen wird jegliche Kontaktaufnahme verweigert und Korrespondenz erfolgt nur über Anwalt, seitens der Vermieter!



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